
Eine Trennung bringt emotionale und finanzielle Herausforderungen mit sich. Wenn eine Immobilie im Spiel ist, wird es komplex. Wir begleiten Sie diskret, neutral und strukturiert – damit aus Unsicherheit wieder Klarheit wird.

Das klären wir für Sie
1. Wie wird der Immobilienwert fair und neutral ermittelt?
2. Welche Verkaufsoptionen gibt es (Verkauf, Auszahlung, Teilung)?
3. Wie wird der Erlös rechtssicher aufgeteilt?

So läuft’s ab
1. Vertrauliches Erstgespräch mit beiden Parteien (wenn gewünscht getrennt)
2. Marktgerechte Wertermittlung
3. Gemeinsame Verkaufsstrategie
4. Strukturierte Vermarktung & geprüfte Interessenten
5. Rechtssicherer Abschluss beim Notar
Wenn beide Ehepartner im Grundbuch als (Mit-)Eigentümer eingetragen sind, kann die Immobilie grundsätzlich nur gemeinsam verkauft werden. Über einen gemeinschaftlichen Gegenstand kann nur gemeinschaftlich verfügt werden. Der Kaufvertrag muss zudem notariell beurkundet werden.
Ist nur eine Person als Eigentümer eingetragen, kann diese formal allein verkaufen. In Trennungs- oder Scheidungssituationen können jedoch zusätzliche Regelungen – etwa zur Nutzung der Ehewohnung – eine Rolle spielen.
Da die konkrete Situation stark vom Einzelfall abhängt, empfehlen wir bei rechtlichen Fragen die Rücksprache mit einem Rechtsanwalt oder Notar.
To-Dos:
Ausgangspunkt für die Verteilung ist in der Regel der im Grundbuch eingetragene Eigentumsanteil. Danach wird der Verkaufserlös grundsätzlich verteilt.
Im Rahmen einer Scheidung können zusätzlich güterrechtliche Aspekte – etwa Zugewinnausgleichsansprüche – Einfluss auf die endgültige Abrechnung haben. Das hängt vom individuellen Ehevertrag, Vermögensverhältnissen und weiteren Vereinbarungen ab.
Für eine verbindliche Klärung empfehlen wir die Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Notar.
To-Dos:
Ja, das ist möglich. Häufig wird eine einvernehmliche Nutzungsregelung getroffen – zum Beispiel die alleinige Nutzung gegen finanziellen Ausgleich.
Während der Trennungszeit kann zudem eine gerichtliche Regelung zur Ehewohnung erfolgen. Für eine dauerhafte Lösung wird häufig entweder ein Anteil ausgezahlt, die Immobilie übernommen oder gemeinsam verkauft.
Welche Variante sinnvoll ist, hängt stark von den individuellen Umständen ab. Eine rechtliche Beratung ist hier empfehlenswert.
To-Dos:
Die Dauer hängt vor allem von der Einigung beider Parteien, der Vollständigkeit der Unterlagen und der Käuferfinanzierung ab.
Nach dem Notartermin folgen üblicherweise die Eintragung einer Auflassungsvormerkung, die Kaufpreisfälligkeitsmitteilung, die Zahlung des Kaufpreises sowie später die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Diese Schritte benötigen zusätzliche Zeit.
Eine realistische Zeitplanung schafft hier Sicherheit. Bei rechtlichen Detailfragen empfehlen wir die Rücksprache mit einem Notar oder Rechtsanwalt.
To-Dos:

Tipps für den Verkaufsprozess
Klärung aller finanziellen Aspekte und rechtlichen Verpflichtungen im Vorfeld, um Missverständnisse zu vermeiden. Lassen Sie die Immobilie von einem Experten bewerten, um den Wert zu ermitteln und realistische Erwartungen zu setzen. Arbeiten Sie gegebenenfalls mit einem Mediator zusammen, um Konflikte zu vermeiden und eine einvernehmliche Lösung zu finden. Informieren Sie sich über den Immobilienmarkt in Ihrer Region, um den besten Verkaufszeitpunkt zu wählen.
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